Franchise

Werden Sie mit uns ihr eigener Chef

Sie profitieren von Anfang an von unseren erprobten Geschäftskonzepten und unserem unschlagbarem 65 jährigen Wissensstand. Franchising mit Müden: wir geben Ihnen die Unterstützung, die Sie bei Ihrem Einstieg benötigen. Lesen Sie alle Infos zu unserem Unternehmen hier auf unserer umfangreichen Webseite.

Das bieten wir

  1. bekannter Markennamen MÜDEN REINIGUNG®
  2. Gebietsschutz für Filiale und Lieferservice
  3. Unterstützung bei Standortanalyse
  4. Unterstützung bei der Planung und Umsetzung
  5. Unterstützung bei der Ladengestaltung
  6. Unterstützung bei Bank- und oder Leasing
  7. Unterstützung Mietvertragsgestaltung
  8. Unterstützung Energieberatung
  9. Unterstützung bei Ämter und Behörden
  10. Unterstützung Internet und soziale Medien
  11. Unterstützung Werbung, Gestaltung und Marketing
  12. Unterstützung fachlicher Ausbildung
  13. günstige Konditionen bei Einkauf von Maschinen 
  14. günstige Konditionen bei Materialeinkauf
  15. Auf Wunsch ein Müden-beschriftetes Firmenfahrzeug

Das erwarten wir

  • unterschriebene Vertraulichkeitsvereinbarung
  • polizeiliches Führungszeugnis
  • unternehmerisches Denken
  • gerne Eigenverantwortung übernehmen
  • positiver Arbeitswille
  • Bereitschaft für fachlich Ausbildung / Praktikum
  • 35% Eigenkapital
  • technisches Verständnis
  • Deutschkenntnisse in Wort und Schrift 
  • sauberes und korrektes Auftreten
  • stabiler Gesundheitszustand
  • Führerschein für PKW
  • Freude am Umgang mit Kunden
  • Lust und Freude auf viel Umsatz

1. Franchise - Annahmestellen

Verfügen Sie über ein Ladenlokal oder haben Sie Interesse, ein Geschäft zu eröffnen. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir sind Ihnen behilflich, wenn Sie eine “Müden Reinigung Annahmestelle” eröffnen oder betreiben möchten. Wir arbeiten auf überschaubarer Provisionsabrechnung und stellen Ihnen günstig alle Materialien wie Bügel, Folie, Verpackung, Kassenbon, Rollständer, und Werbeschilder zur Verfügung. Auf Wunsch gestalten wir auch Ihre Schaufensterwerbung. Sie erhalten von uns Werbeflyern, Aufstellen, aktuelle Werbung und Verkaufsartikel. Zur optischen Verkaufsunterstützung bieten wir Ihnen beleuchtete Bilderrahmen an und entwerfen hierzu die passende Werbung. Auf Wunsch gestalten wir Ihnen auch Ihren Internetauftritt. Eine Einarbeitung über uns ist jederzeit möglich. Teppich, Polster, Leder und Wäsche können Sie ebenso annehmen.

2. Franchise - Hemdenfix

Sie werden selbstständiger Kaufmann und Eigentümer einer “MÜDEN REINIGUNG” Hemdenfixreinigung und erhalten von uns einen Lizenzvertrag, in dem fachliche Beratung, Kassenbetreuung, Steuerberater, Werbung sowie regelmäßige Verbrauchs und Werbematerialien klar definiert sind. Sie genießen unternehmerische Eigenständigkeit. Möchten Sie einen Hemdenreinigung-Shop im Saarland oder Rheinland-Pfalz eröffnen? Haben Sie schon einen Standort?  Wir sind Ihnen behilflich. Wir haben seit 65 Jahre Erfahrung in der Textilreinigung-Branche und im Hemdenservice und haben unsere Betriebsabläufe in allen Bereichen perfektioniert und kosteneffektiv gestaltet. Die Müden Reinigung hat deutschlandweit mehr als 35 erfolgreiche Filialen.

HEMDENFIX: Unsere Empfehlung, um sich mit einem der 6 “MÜDEN REINIGUNG Franchise-Modellen” selbstständig zu machen, wäre ein eigener Hemden-Service (HemdenFix) mit oder ohne Annahmestelle für Textilreinigung und Federbetten. Dies wäre von den laufenden und zu investierenden Kosten eine sehr interessanteste Variante. Eine Hemden-Service-Filiale setzt einen strategisch günstigen Standort voraus. Die Größe des Ladenlokals kann bei ca. 35 qm liegen. Gewisse räumliche Voraussetzungen wie zum Beispiel Abluft, Schaufenster, Türöffnungen und Anschluss-KW müssen erfüllt sein. Bei dieser Model-Variante besteht die Möglichkeit, die Ausstattung der Filiale mit zunehmendem Umsatz zu erweitern.

EIGENKAPITAL: Für die Variante “Hemdenfix“ wird ein Eigenkapital von ca. 8.000 Euro benötigt. Hinweis: Das Eigenkapital fließt zu 100% in Ihren Maschinenpark. Die monatlichen Kosten für Invest und Verwaltung liegen bei ca. 1.200 Euro

3. Franchise - Textilreinigung

Sie werden selbstständiger Kaufmann und Eigentümer einer “MÜDEN REINIGUNG” Textilreinigung und erhalten von uns einen Lizenzvertrag, in dem fachliche Beratung, Kassenbetreuung, Steuerberater, Werbung sowie regelmäßige Verbrauchs und Werbematerialien klar definiert sind. Sie genießen unternehmerische Eigenständigkeit. Möchten Sie einen Hemdenreinigung-Shop im Saarland oder Rheinland-Pfalz eröffnen? Haben Sie schon einen Standort?  Wir sind Ihnen behilflich. Wir haben seit 65 Jahre Erfahrung in der Textilreinigung-Branche und im Hemdenservice und haben unsere Betriebsabläufe in allen Bereichen perfektioniert und kosteneffektiv gestaltet. Die Müden Reinigung hat deutschlandweit mehr als 35 erfolgreiche Filialen.

TEXTILREINIGUNG NEU FILIALE: Komplette Textilreinigung mit integriertem Hemdenservice. Dies kann als „Lizenzmodel” für eine neue Filiale sein. Diese Variante einer neuen Filiale setzt voraus, dass ein Standort gesucht wird oder schon ein Standort vorhanden ist. Die Raumgröße sollte ca. 60-90 qm sein mit und Parkmöglichkeit in unmittelbarer Nähe wäre sehr von Vorteil. Auch hier müssen gewisse räumliche Voraussetzungen wie zum Beispiel Maschineneinbringung, Schaufenstergröße, Bodenbelastung, Abluft und Anschluss-KW erfüllt sein. Hier besteht die Möglichkeit, die Ausstattung der Filiale mit zunehmendem Umsatz zu erweitern. Sobald uns ein maßstabgetreuer Plan des Ladenlokals vorliegt, können wir die Einrichtung inklusive der monatlichen Kosten transparent darstellen. 

TEXTILREINIGUNG BESTEHENDE FILIALE: Wir veräußern auch Filialen aus unserem eigenen Bestand in unterschiedlichen Städten. Wir bieten auch teilweise komplett biologische Reinigungsverfahren mit den entsprechenden Maschinen an. Alle unsere Filialen liegen an sehr guten Standorten und sind mit einem Einkaufscenter verknüpft, was für hohen Kundenzulauf sorgt. Alle Filialen von uns sind komplett und professionell mit Reinigungsmaschine, Hemdenkabinett, Bügeltisch, Kleiderband, Abhängesystem, Foliengerät, Industrie-Waschmaschine, Industrie-Nassreinigungssystem, Industrie-Trockner, Kompressor, Telecash-EcKartengerät, Kassensystem mit Abkarten und kompletter Aboverwaltung. Alle unsere Filialen bieten einen 24h Hemdenservice und eine Abokartenabrechnung an. Annahme von Leder Wäsche, Mangelwäsche, Teppiche, Hermes-Pakete ist in allen Filialen Standard. Unsere Raumgrößen liegen generell bei ca.100 qm. Parkmöglichkeit sind bei uns immer in unmittelbarer Nähe, manchmal sogar direkt vor der Türe. 

BESONDERE AUSSTATTUNG DER FILIALE: Teilweise sind unsere Filialen mit modernen und sparsamen Wasserrückgewinnungsanlagen ausgestattet. Hierbei wird das Kühlwasser der Textilreinigungsmaschine aufgefangen und den Waschmaschinen als vorgewärmtes Wasser zur Verfügung gestellt. Alle Filialen können mit einem Befeni Masshemdenstudio ausgestattet werden.  

EIGENKAPITAL: Für die Variante “Textilreinigung“ wird ein Eigenkapital von ca. 30.000 – 40.000 Euro benötigt. Hinweis: Das Eigenkapital fließt zu 100% in die Anzahlung und verringert somit den Rückzahlungsbetrag. Bezüglich einer Finanzierung und wirtschaftlichen Förderungen sind wir behilflich und werden von uns empfohlen. Die gemachten Angaben in Euro dienen nur als Anhaltspunkte und können je nach Einrichtung und Bestimmungsort variieren. 

ANALYSE UND FIKTIVER STANDORT: Für einen neuen Standort erfolgt von uns eine komplette Analyse. Für einen bestehenden Standort stellen wir alle Unterlagen zur Verfügung. Unsere Analysen beziehen sich auf Orts- und Umgebungsanalysen sowie auch auf die räumlichen Analysen. Bei der Besichtigung und Begutachtung der Standorte und der Ladenlokale sind wir wunschgemäß behilflich.

Einrichtungsbeispiele

Filiale mit Hemdenfix
  • Ladenlokal
  • Ladenbau
  • Theke, Beleuchtung
  • Kassensystem mit Drucker
  • Kassenprogrammierung
  • Abokartensystem
  • Telefonanschluss
  • Internetanschluss
  • TeleCash
  • Waschmaschine
  • Trockner
  • Abluftsystem
  • Hemdenfinisher
  • Bügelstation
  • Dampferzeuger
  • Kompressor
  • Verpackungsmaschine
  • Speicherband
  • Regale, Wagen, Ständer
  • Bonrollen, Waschmittel
  • Hilfsmittel
  • Nadeln, Klammern, Sammler
  • Logomatten
  • Schaufenstergestaltung
  • Leuchtrahmen
  • Indoor Monitorwerbung
  • Außenwerbung
  • Internet-Auftritt 
Filiale mit Textilreinigung
  • Ladenlokal
  • Ladenbau
  • Theke, Beleuchtung
  • Kassensystem mit Drucker
  • Kassenprogrammierung
  • Abokartensystem 
  • Telefonanschluss
  • Internetanschluss
  • TeleCash
  • Industrie-Waschmaschine
  • Industrie-Trockner
  • Abluftsystem
  • Hemdenfinisher
  • Reinigungsmaschine
  • Wassersparsystem
  • Bügelstation(en)
  • Dampferzeuger
  • Kompressor
  • Detachiertisch
  • Dampfpistole
  • Verpackungsmaschine
  • Speicherband
  • Regale, Wagen, Ständer
  • Lösemittel, Waschmittel
  • Bonrollen, Verpackungsmaterial
  • Hilfsmittel
  • Nadeln, Klammern, Sammler
  • Logomatten
  • Schaufenstergestaltung
  • Leuchtrahmen
  • Indoor Monitorwerbung
  • Außenwerbung
  • Internet-Auftritt

Keine Vorkenntnisse? Wir bilden Sie aus!

Sollten Sie keine Vorkenntnisse aus unserer Branche haben, so ist es für alle Beteiligte ganz wichtig, dass Sie diese Voraussetzungen erlangen. Wir bilden Sie in einem Zeitraum von bis zu 6 Monaten aus. Diese Ausbildung wird von uns nicht berechnet, aber auch nicht bezahlt. Somit muss der rechtliche Rahmen hierfür geschaffen sein, was zum Beispiel Versicherung anbelangt. Wir empfehlen eine kontinuierliche Anwesenheit pro Tag von 8 Stunden, so dass Sie auch übergreifende Dinge erlernen.

Die Ausbildung ist in 4 Teile untergegliedert und umfasst folgende Punkte. 

1.) Warenannahme, Warenausgabe, Artikelidentifizieung, Artikelauszeichnung, Artikelsortierung, Warenkunde, Kundenbetreuung, Reklamation, An- und Ausgabe von Hermes, DPD, Paketdienstleister, Wäsche, Leder, Teppich, Schneiderei  

2.) Kassensystem, mit Aboverwaltung und Tageskassenabrechnung, Lieferscheine, Mitarbeiterzeitkonten, Personaleinteilung. Einkauf und Bestellung von Materialien. Koordination von Fahrer und Lieferservice.

3.) Bedienung und Wartung von Maschinen. Verwendung von Wasch- und Reinigungszusätzen. Dosierung und kombinieren von Reinigungs- und Waschmittel. Wechseln von Bezügen an Bügeltisch und Hemdenkabinett.

4.) Materialkunde, Sonderartikel bearbeiten wie Bettdecken und Brautkleider, maschinelles bügeln und pressen von Hemden am Hemdenkabinett, Handbügeln von Garderobe und Wäsche, sortieren und verpacken fertig gestellter Aufträge.

Gebietschutz

Uns als Franchise-Geber ist sehr daran gelegen, dass es unseren Franchise-Nehmern gut geht. Aus diesem Grunde vereinbaren wir mit allen Franchisenehmern in den gemeinsamen Verträgen einen Gebietsschutz und ein Wettbewerbsverbot. In der Regel beträgt dieser Gebietsschutz einen Umfang von Luftlinie 2-15 Kilometer. Das Wettberbswerbsverbot soll sicherstellen, dass unser Unternehmen keine weitere in diesem Gebiet eröffnet. Der vereinbarte Zeitraum bezieht sich in der Regel auf 24 Monate. Somit wird sichergestellt, dass der Radius der Werbung die Kundenaquise und der Gebietsschutz, klar definiert ist.

Auf gute Zusammenarbeit

Unser Textilreinigungsmeister und Inhaber der Müden Reinigung GmbH®, Herr Volker Müden, ist offen, um mit Ihnen eine gute und faire Geschäftsbeziehung zu führen. Sollten Sie der Meinung sein, Sie haben einen qualifizierten Hintergrund, so zögern Sie bitte nicht, mit uns in Verbindung zu treten. Dies wäre der erste Schritt für eine mögliche geschäftliche Zusammenarbeit.

monatliche Franchise-Gebühr

Eine monatliche pauschalierte Franchise-Gebühr in Höhe von € 399 (jährlich nur € 3.900) fällt für die Marke Müden Reinigung® und für den Gebietsschutz an. Dies ist auf die ersten 60 Monate der Übernahme befristet.

Vertragswerk

Keine versteckten Kosten, keine unliebsame Überraschungen und ein geklärter Gebietsschutz. Um allen Beteiligten rechtliche Sicherheit zu geben, werden Verträge unter Hinzuziehen von Steuerberater und Rechtsanwalt gemacht, um diese dann notariell zum Abschluss bringen. 

Kontaktaufnahme

Nachdem Sie uns kontaktiert haben, werden wir Ihnen eine Vertraulichkeitsvereinbarung senden. Sobald uns diese unterschrieben vorliegt, können wir Ihnen Interne Daten zur Verfügung stellen.

Info und Tipps für Existenzgrüner

Hinweise und Hilfen zur Existenzgründung, ein Wegweiser in die Selbständigkeit. 

Gründungszuschuss / Bundesagentur für Arbeit. Sich selbständig machen? Allgemeine Hinweise

Es gibt verschiedene Wege aus der Arbeitslosigkeit. Ein interessanter, nicht risikofreier, aber auch lohnen- der Weg kann der in die Selbständigkeit sein. Gerade dieser Weg muss aber sehr sorgfältig geplant und überlegt werden. Wer ihn gehen will, sollte fachmännische Beratung und Unterstützung in Anspruch nehmen.

Gründe für eine Selbständigkeit

Manche finden in der Gründung einer selbständigen Existenz eine Alternative zur Arbeitslosigkeit. Andere haben schon längst eine Geschäftsidee und sehen nun die Chance, sie zu verwirklichen. Wieder andere wollen unabhängig werden.

Was interessiert Sie? Was können Sie? Was wollen Sie?

Vielleicht haben Sie schon eine Geschäftsidee. Bücher und Beratungsstellen können Ihnen Anregungen geben. Soll aber die Geschäftsidee kein Luft- schloss bleiben, dann braucht sie eine sichere Grundlage. 

Was haben Sie gelernt? Passen Ihr Wissen und Ihre Erfahrung zu Ihrer Geschäftsidee? Welches Arbeitsfeld Sie auch immer für sich wählen – Sie werden dazulernen müssen. Sind Sie dazu bereit? Eine Existenzgründung bringt Freude am Fortschritt, aber auch Belastungen. Sind Sie belastbar, hartnäckig und durchsetzungsfähig genug, auch Zeiten der Unsicherheit durchzustehen? Wird Ihre Familie Sie unterstützen?

Lohnt es sich, selbständig zu werden?

Die Anforderungen sind hoch. Wochenarbeitszeiten von 60, auch 70 Stunden werden zumindest in den ersten Jahren keine Ausnahme sein.

Trotz intensiver Anstrengung kommen manche ins Stolpern. Die Erfahrung zeigt aber, dass zwei von drei Existenzgründung die ersten fünf Jahre erfolgreich bestanden haben. Wer die anfängliche Durststrecke durchsteht, kann mit überdurchschnittlichem Einkommen rechnen.

Das Einkommen ist nur ein Teil des Lohns der Arbeit. Wer gerne selbständig plant und entscheidet, Freude am Neuen hat, wer durch Leistung unmittelbaren Erfolg sucht und wer auch von einem gelegentlichen Misserfolg nicht sofort umgeworfen wird, kann in der neuen Aufgabe Freude und Ansporn finden.  Wenn Sie all dies überlegt haben und sich für eine Existenzgründung interessieren, dann gilt es, Informationen zu sammeln und Rat einzuholen. Umfassende, zuverlässige Informationen und fachkundige Beratung können die Risiken, die jede Existenzgründung mit sich bringt, deutlich verringern.

Wer informiert und berät?

Wer viel fragt, erhält viele Antworten. Sie können gar nicht genug Informationen bekommen. Kompetente Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sind beispielsweise Steuerberaterinnen und Steuerberater, erfahrene Unternehmensberaterinnen und -berater, Beraterinnen und Berater der Fachverbände, Kreditinstitute und Gründungszentren sowie – immer, wenn es um Verträge geht – Rechtsanwälte und Notare.

Ihr erster Weg sollte Sie jedoch zur Existenzgründungsberatung der nächstliegenden Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer führen. Anschrift und Telefonnummer erhalten Sie bei Ihrer Vermittlungs- und Beratungsfachkraft in der Agentur für Arbeit.

Die Beraterinnen und Berater der Kammern bieten von einer ersten orientierenden Beratung über Geschäftsidee bis zu Details der Rechtsform eines neuen Unternehmens und seiner Finanzierung ein breites Informationsangebot. Das Angebot sollten Sie auf jeden Fall nutzen.

Die wichtigsten Fragen an die Beraterinnen und Berater. Von der Geschäftsidee zum Unternehmenskonzept

Ob eine Geschäftsidee gut ist, zeigt sich, wenn diese in ein Konzept umgesetzt wird, das alle Punkte enthält, die für die Gründung und das Funktionieren einer selbständigen Existenz wichtig sind:

  • Was soll produziert werden?
  • Welche Art Dienstleistung soll angeboten werden?
  • Welcher Standort wird gewählt?
  • Wie groß ist der Einzugsbereich?
  • Wer ist als Kundin oder Kunde zu gewinnen?
  • Wie groß ist der Kundenkreis?
  • Wie viele Wettbewerberinnen und Wettbewerber gibt es auf diesem Markt?
  • Wie leistungsfähig sind Sie?
  • Welche Kosten entstehen mit der Gründung und in der ersten Zeit der Tätigkeit?
  • Welches Startkapital wird gebraucht?
  • Wer bringt es auf?
  • Welche finanziellen Hilfen sind möglich? An welche Bedingungen sind sie geknüpft?

Damit Sie diese und weitere Fragen beantworten können, erhalten Sie von Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater Hinweise und Unterlagen, die zu einem Unternehmenskonzept hinführen. Dieses Konzept ist die Grundlage für Ihre endgültige Entscheidung, ob Sie sich selbständig machen.

Und immer wieder: Das Geld

Ob die Voraussetzungen für eine Förderung durch die vielfältigen Bundes- und Länderprogramme vor- liegen, muss im Beratungsgespräch geklärt werden. Wichtig ist, dass öffentliche Fördermittel immer vor der Existenzgründung beantragt werden müssen. Gehen Sie vor Entscheidungen über einen Förderungsantrag keine Verpflichtungen ein!

KfW Bankengruppe

Existenzgründerinnen und Existenzgründer werden bei der Bank über das Serviceangebot und die Finanzierungsmöglichkeiten informiert. Auf www.gruenderplattform.de können Sie zudem Ihr gesamtes Gründungsvorhaben digital und interaktiv vorbereiten und sich praktische Unterstützung bei ihrem Geschäftsmodell oder ihrem Businessplan suchen. Informationen können Sie wie folgt abrufen: 0800 539-9001 Internet: www.kfw.de

Sich absichern

Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer waren Sie in der Regel pflichtversichert.  Nach einer Existenzgründung müssen Sie die Art Ihrer Absicherung bei Krankheit, im Alter, bei Unfall usw. neu bestimmen. Beziehen Sie das und auch die daraus entstehenden finanziellen Belastungen in Ihre Planungen und Ihre Entscheidungen mit ein. In der Arbeitslosenversicherung besteht die Möglichkeit der Antragspflichtversicherung.

Gründungsausschuss zur Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit

Zur Sicherung des Lebensunterhaltes und zur sozialen Sicherung können Sie in der Zeit nach der Existenzgründung einen Gründungsausschuss erhalten. Er kann neben sonstigen öffentlichen Mitteln zur Förderung von Existenzgründung gewährt werden.

Wichtige Hinweise:

  • Der Gründungsausschuss ist eine Ermessensleistung der aktiven Arbeitsförderung, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
    • Die Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit soll zu einer möglichst nachhaltigen beruflichen Integration führen. Dabei ist auch die Aufnahmefähigkeit des für Sie erreichbaren Arbeitsmarktes zu berücksichtigen und die Frage, ob für Sie Stellenangebote vorhanden sind.

Sofern Sie die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit in Betracht ziehen, ist es sinnvoll, sich rechtzeitig mit der Agentur für Arbeit in Verbindung zu setzen.

Förderungsfähiger Personenkreis

Ein Gründungsausschuss kann gezahlt werden, wenn Sie bis zur Aufnahme der selbständigen Tätigkeit einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, dessen Dauer bei Aufnahme der selbständigen Tätigkeit noch mindestens 150 Tage beträgt und nicht allein auf §147 Absatz 3 SGB III beruht.

Der zeitliche Umfang der selbständigen Tätigkeit muss zur Beendigung der Arbeitslosigkeit führen und mindestens 15 Stunden wöchentlich betragen.

Außerdem müssen Sie Ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit dargelegt haben. Dies kann zum Beispiel durch fachliche und unternehmerische Qualifikationsnachweise, Berufserfahrung oder die Teilnahme an Maßnahmen zur Vorbereitung der Existenzgründung erfolgen.

Die Tragfähigkeit der Existenzgründung ist der Agentur für Arbeit nachzuweisen. Hierzu ist eine Stellungnahme einer fachkundigen Stelle vorzulegen.

Fachkundige Stellen sind insbesondere: Industrie- und Handelskammern, • Handwerkskammern, • berufsständische Kammern, • Fachverbände und Kreditinstitute. Sie haben grundsätzlich die freie Wahl der fachkundigen Stelle.

Unterlagen für die fachkundige Stelle

Sie müssen nach der Stellungnahme einer fachkundigen Stelle die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen für die erfolgreiche Ausübung der selbständigen Tätigkeit erfüllen. Grundlage dieser Stellungnahme sind in der Regel:

  • Kurzbeschreibung des Existenzgründungsvorhabens,
  • Lebenslauf,
  • Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan,
  • Umsatz- und Rentabilitätsvorschau.

Klären Sie bitte förderungsrechtliche Fragen zuerst mit der zuständigen Agentur für Arbeit, bevor Sie sich wegen weiterer Fragen an eine fachkundige Stelle wenden.

Dauer und Höhe des Gründungszuschusses

Der Gründungszuschuss wird in zwei Phasen geleistet. Für sechs Monate wird der Zuschuss in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes zur Sicherung des Lebensunterhalts und monatlich 300,- € zur sozialen Absicherung geleistet. Für weitere neun Monate können 300,- € pro Monat zur sozialen Absicherung geleistet werden, wenn eine intensive Geschäftstätigkeit und hauptberufliche unternehmerische Aktivitäten dargelegt werden.

Antragstellung

Der Antrag ist vor der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Agentur für Arbeit zu stellen, die auch den Antragsvordruck ausgibt.

Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn nach Beendigung einer Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit nach dem SGB III noch keine 24 Monate vergangen sind. Geförderte Personen, die das für die Regelaltersrente im Sinne des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch erforderliche Lebensjahr vollendet haben, können vom Beginn des folgenden Monats an keinen Gründungszuschuss erhalten.

Arbeitslosengeldbezug bei Aufgabe der selbständigen Tätigkeit

Sollte die selbständige Tätigkeit aufgegeben werden und erneut Arbeitslosigkeit eintreten, beachten Sie bitte folgende Hinweise:

Bei Eintritt der Arbeitslosigkeit nach Aufgabe der selbständigen Tätigkeit entsteht ein Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn Sie in der Rahmenfrist mindestens 12 Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden haben. Dazu zählen auch die Zeiten der Antragspflichtversicherung. Die Rahmenfrist um- fasst in der Regel die letzten zwei Jahre vor der Arbeitslosmeldung (ab 01.01.2020 gilt eine Rahmenfrist von 30 Monaten, wenn Sie nach dem 31.12.2019 mindestens einen Tag in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden haben).

Wenn Sie vor Beginn der selbständigen Tätigkeit Arbeitslosengeld bezogen haben, kann dieser Anspruch mit seiner Restdauer wieder geltend gemacht werden, wenn nach Entstehung des Anspruchs noch keine vier Jahre verstrichen sind.

Wichtig: Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld mindert sich um die Anzahl von Tagen, für die ein Gründungszuschuss in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes geleistet worden ist.  Weitere Hinweise hierzu finden Sie im Merkblatt 1 für Arbeitslose.

Arbeitslosenversicherung

Als Selbständige oder Selbständiger haben Sie die Möglichkeit der Antragspflichtversicherung in der Arbeitslosenversicherung. Bitte beachten Sie, dass für die Antragstellung eine 3-monatige Ausschlussfrist gilt. In der sogenannten Startphase Ihres Unternehmens zahlen Sie nur den hälftigen Beitrag.

Informationen hierzu enthalten die “Hinweise zum Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag in der Arbeitslosenversicherung”.  Sie finden diese im Internet unter:  www.arbeitsagentur.de/existenzgruendung-gruendungszuschuss

Gesetzliche Rentenversicherung

Als Bezieherin oder Bezieher eines Gründungszuschusses unterliegen Sie nicht automatisch der Rentenversicherungspflicht. In Abhängigkeit von der Art der von Ihnen ausgeübten selbständigen Tätigkeit (z. B. Lehrerin oder Lehrer und Erzieherin oder Erzieher, Selbständige oder Selbständiger mit einem Auftraggeber) kann eine Rentenversicherungspflicht bestehen.

Zur Abklärung einer möglichen Rentenversicherungspflicht bzw. weiterer Möglichkeiten der renten- versicherungsrechtlichen Absicherung sollten Sie sich bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen.

Weitere Hilfen zur Gründung einer selbständigen Existenz

  • nach dem SGB III

Die Agenturen für Arbeit können im Rahmen der Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung auch die Teilnahme an Maßnahmen zur Heranführung an eine selbständige Tätigkeit fördern. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie von Ihrer Agentur für Arbeit.

  • mit dem Programm “Förderung unternehmerischen Know-hows”

Das Beratungsprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie “Förderung unternehmerischen Know-hows” richtet sich insbesondere auch an junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen). Die Beratung kann zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung und Gründung gefördert werden.

Die Antragstellung erfolgt online über die Antragsplattform des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Weitere Informationen zu den Förderkonditionen finden Sie unter:
http://www.bafa.de

Leistungen der Agentur für Arbeit an Arbeitgeber für die berufliche Eingliederung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern

Vielfach stellen Existenzgründerinnen und Existenzgründer bereits zu Beginn der selbständigen Tätigkeit oder im weiteren Verlauf Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer ein. Die Agentur für Arbeit kann bei der Einstellung und Beschäftigung Arbeitsloser unterstützen.

Eingliederungszuschuss

Arbeitgeber können zur Eingliederung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Zuschüsse zu den Arbeitsentgelten erhalten, wenn deren Vermittlung we- gen in ihrer Person liegender Umstände erschwert ist. Die Förderhöhe und die Förderdauer richten sich nach dem Umfang der Einschränkung der Arbeitsleistung der Arbeitnehmerin bzw. des Arbeitnehmers und nach den Anforderungen des jeweiligen Arbeitsplatzes (Minderleistung).

Wichtig: Beim Eingliederungszuschuss handelt es sich um eine Ermessensleistung der aktiven Arbeitsförderung. Darüber entscheiden die örtlichen Agenturen für Arbeit sowohl dem Grunde nach als auch in Bezug auf Höhe und Dauer der Leistung im Rahmen der einschlägigen gesetzlichen Regelungen eigenständig und nach pflichtgemäßem Ermessen.

Der Eingliederungszuschuss ist vor Arbeitsaufnahme bei der für die Arbeitnehmerin bzw. den Arbeitnehmer zuständigen Agentur für Arbeit zu beantragen.

Vor Einstellung der Arbeitnehmerin bzw. des Arbeitnehmers sollten Sie sich mit Ihrer Agentur für Arbeit in Verbindung setzen. Dort werden Sie über die Voraussetzungen des Eingliederungszuschusses informiert und erhalten die Antragsunterlagen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter:  www.arbeitsagentur.de

Herausgeber: Bundesagentur für Arbeit 90327 Nürnberg Zentrale, Oktober 2020 www.arbeitsagentur.de

Unsere Service-Hotline +49 681 83 1200

Diesen Service können Sie bei uns nutzen

Saarlandweite Filialen

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Versandreinigung

Für deutschlandweite Aufträge können Sie unsere Versandreinigung nutzen.

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